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   BGH, 25.09.2007 - VI ZR 23/07   

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https://dejure.org/2007,8061
BGH, 25.09.2007 - VI ZR 23/07 (https://dejure.org/2007,8061)
BGH, Entscheidung vom 25.09.2007 - VI ZR 23/07 (https://dejure.org/2007,8061)
BGH, Entscheidung vom 25. September 2007 - VI ZR 23/07 (https://dejure.org/2007,8061)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Zulassung einer Revision im Hinblick auf ein Verfahren zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Abbildungen einer spezifischen Eltern-Kind-Situation ohne Einwilligung des Abgebildeten

  • Judicialis
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1
    Untersagung der Veröffentlichung von Abbildungen eines Prominenten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzanmerkung)

    Davor: OLG Hamburg; 21.11.06; 7 U 108/06
    Verbot von Bildpublikationen bei "Eltern-Kind-Verhältnis”: Hinwendung zu einem Kind nicht erforderlich.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2007, 16581
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.03.2007 - VI ZR 13/06

    Caroline von Monaco - Zum abgestuften Schutzkonzept der §§ 22, 23 KUG bei

    Auszug aus BGH, 25.09.2007 - VI ZR 23/07
    Die beanstandeten Bilder dürfen nicht einer isolierten Betrachtung zugeführt werden, sondern sind im Zusammenhang mit der gesamten Veröffentlichung einschließlich der Wortberichterstattung zu beurteilen (vgl. Senatsurteil vom 06. März 2007 - VI ZR 13/06 - VersR 2007, 697 = NJW 2007, 1981).
  • OLG Köln, 28.03.2019 - 15 U 155/18

    Fahrradhelmkampagne - Foto von Prominenter ohne Helm darf veröffentlicht werden -

    Die Klägerseite hat auf S. 4 der Replik (Bl. 130 d.A.) zu Recht auf die zu Recht herrschende Meinung verwiesen, nach deren zutreffender Auffassung eine Abbildung (auch) der Kinder auf einem angegriffenen Lichtbild nicht erforderlich ist, um eine Anwendung der aufgezeigten Grundsätze einer sog. Eltern-Kind-Situation zu rechtfertigen (vgl. OLG Hamburg v. 21.11.2006 - 7 U 108/06, AfP 2007, 558 und bestätigend BGH v. 25.09.2007 - VI ZR 23/07, BeckRS 2007, 16581: " Eltern-Kind-Situation .
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